Wieder Ärger mit Mainz!

Alfred @, Donnerstag, 11.08.2011 (vor 4811 Tagen) @ BeWi

Warum einfach, wenn es auch anderes geht. Also:
1. Den Widerspruch vom 30.11.2011 kannst Du nicht aufrechterhalten. Es sei denn, Du willst Dich bis zu einer Verfassungsbeschwerde durchboxen.
2. Der neue Sachverhalt (Erhöhung der Zwangsabgabe) ermöglicht allerdings einen neuen Widerspruch. Wenn Du das willst, solltest Du zweckmäßigerweise die Rücknahme des Widerspruchs mit dem neuen Widerspruch verbinden.
3. Grund für den neuen Widerspruch: Der Mietspegel (zumindest der von 2011) sieht ausdrücklich vor, dass er für
„Wohnraum in einer heimähnlichen Unterkunft (z.B. in Studenten- oder Jugendwohnheimen“
nicht gilt und folglich nicht zur Berechnung einer fiktiven Nettokaltmiete herangezogen werden kann.

Wie weit dieser Widerspruch trägt, muss die Reaktion der Stadt Mainz zeigen. Problem dabei: Ich weiß nicht, ob das so auch schon im Mietspiegel 2009 stand – sollte für die Festsetzung der Zwangsabgabe für 2011 aber unerheblich sein
4. Die in dem Schreiben angesprochene Satzungsänderung, die zu einer geänderten Fassung der Zwangsabgabesatzung der Stadt Mainz vom 08.12.2010 führen soll, finde ich im Netz einfach nicht. Evtl. bei der Stadt mal nachfragen, wo die sich finden lässt.


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