Wieder Ärger mit Mainz!

BeWi @, Donnerstag, 11.08.2011 (vor 4811 Tagen) @ Alfred

Also das mit dem Widerspruch war wohl mein Fehler, den hätte ich wohl früher zurücknehmen müssen. Dummerweise weiß ich jetzt nicht, ob, wenn ich ihn zurücknehme, nur der Widerspruch gegen den früheren Bescheid zurückgenomen wird, oder ob ich da auch zu den neueren Gegebenheiten nicht mehr widersprechen kann.
Ich habe mich auf ein Urteil bezogen, mit dem ein anderer Student mal Recht bekommen hatte, zugegebenermaßen ein veraltetes Urteil, dass mittlerweile auch nicht mehr gültig ist.


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