Geschwurbel

Alfred @, Dienstag, 27.09.2011 (vor 5104 Tagen) @ Himbim13

» Man muss sich nur wundern, wie viel geistige Energie von Spitzenjuristen aufgewendet werden muss, ...
Was mich nicht wundert, aber verdrießt, ist die Unzahl der Volljuristen, die ihre wie immer auch ausgeprägten Fähigkeiten für die Erfindung immer unsinnigerer Abgaben einsetzen und bewusst(>) Unsinn verbreiten. Recht ohne Moral> Eine seit Jahrtausenden virulente Frage, die in der Praxis immer noch nicht befriedigend beantwortet wird .

» Man beachte doch die Ausführung im Forum „Christian: „ Der 1000. vom 22.05.2008; hier: Ausführung von Tilli am 23.05.2008“.
Tilly hat am 23.5.2008 zwei Beiträge verfasst (17:18 und 23:06 Uhr). Beide gehen in die gleiche Richtung und sind aus meiner Sicht inhaltlich nicht zu beanstanden. Sie beschreiben klar die konkrete Situation (und die Machtverhältnisse). Er hätte vielleicht noch den Lobbyismus anführen konnen.

» Ist es demzufolge verwerflich auf den politischen Weg ...
Es ist nicht verwerflich, gegen die ZWSt mit allen zulässigen Mitteln vorzugehen. Ganz im Gegenteil. Aber dazu bedarf es einer sachlichen Analyse der realen Zustände und Machtverhältnisse, um die eigenen Möglichkeiten auszuloten. Wie das funktionieren kann (zumindest begrenzt) zeigt das Beispiel „Zweifamilienhäuser in Köln“. Das Ende der städtischen Aktion ist noch offen. Ein „Rundumschlag“ gegen die Zweitwohnungsteuer ist angesichts der Bedeutung dieser Steuer und der Zahl der Betroffenen im Allgemeinen wenig hilfreich. Da muss der stete Tropfen schon sehr lange (zu lange>) auf den kommunalen Beton einwirken. Außerdem it der Lotuseffekt zu beachten.

Kleines Beispiel aus der Praxis für die Praxis:
Ein Politiker begründet die Zulassung der ZWSt im Landtag und behauptet so offensichtlich die Unwahrheit, dass jeder es merken muss. Keine Stimme regt sich. Später von einem Untertanen (pardon: Bürger) darauf angesprochen, handelte es sich bei der falschen Behauptung um einen rhetorischen Kunstgriff. Und für etwaigen Unsinn, den die Kommunen veranstalten, ist man schlicht nicht zuständig. Es gibt schließlich wichtigere Probleme.

» Siehe ehemalige Teilung.
Ja, die Beendigung der deutschen Teilung ist ein Paradebeispiel für juristische Anpassung an die normative Macht des Faktischen. Durchaus vernünftig, aber die Eltern des Grundgesetzes (und nicht nur die) hatten das noch anders gesehen. Muss hier aber nicht vertieft werden.

» ...es soll versucht werden die Frösche zum quaken zu bringen und das unüberhörbar!!!!!!!!!!!!!!!;-)
Sie "quaken2 ja, die "Frösche". Problem ist nur: Das „Quaken der Frösche“ prallt an den „Teichtrockenlegern“ ab wie von einer Betonwand. Sie wollen es nämlich nicht hören.


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