ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Samstag, 04.06.2011 (vor 4732 Tagen) @ lilia81

»hab mich mal bisschen mit Thema beschäftigt. Geändert hat sich m.E. nur, dass zwischenzeitlich ein paar neue Urteile ergangen sind (u.a. auch BVerwG, und BVerfG - die aber jeweils nur spezifisch Bundesrecht bzw. VerfR geprüft haben). Interessant insoweit wahrscheinlich die geänderte Sichtweise des VG Dresden bzgl. der dortigen ZWSt. (Stichwort: Bedarf es einer (anderen) Hauptwohnung). Zu der vorherigen Satzung Dresdens hatte sich das OVG Bautzen ganz im Sinne der Bürger geäußert. Zu der geänderten Satzung scheint es aber noch keine OVG Entscheidung zu geben. Erstaunlich finde ich, dass Leipzig nach dem Fragebogen wohl allen ernstes danach differenzieren will, ob der betreffende noch von den Eltern wirtschaftlich abgängig ist (danach wären Studenten in der Regel raus). M.E. gibt die Satzung hierfür nicht den geringsten Anhaltspunkt, zumal offenbar die magebenden Bestimmungen der Satzung auch nicht geändert haben. Werd kommende Woche mal die Bearbeiterin nach den Überlegungen der Stadt befragen. Meine für die Vergangenheit kann man sich ggf. auch auf Vertauensschutz in die bisherige Verwaltungsauffassung berufen. Hat jemand vielleicht Kenntnis von anhängigen Gerichtsverfahren bzgl. der Leipziger Satzung >> Danke und Gruß Dirk


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion