ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4707 Tagen) @ lilia81

Lilia81, wenn Du in Leipzig nur mit Nebenwohnung gemeldet bist, wie zahlst Du dann hier ESt >>

zu dem wie weiter:
m.E. kann man entsprechend der Sichtweise der Stadtkämmerei grds. vertreten, dass es bzgl. der Zweitwohnung nur auf die Anmeldung als Nebenwohnung ankommt (so zumindest haben es einige Gerichte auch gesehen; u.a. leider auch BVerwG; aber nur bzgl. das es kein Verstoss gegen Bundesrecht ist!!).
mit dem Abstellen auf das Melderecht müßte dann aber auch zunächst festgestellt werden, dass es tatsächlich eine Neben- und keine Hauptwohnung ist (Umfang der zeitlichen Nutzung) => wenn also mehr Zeit in Leipzig verbracht wird, wäre zwar das Melderegister falsch, aber keine Steuer fällig (1. Lösung)

ich selbst meine jedoch nach Studium der einschlägigen Rechtsprechung und Normen, dasss diese Sichtweise auf dünnem Eis steht, da bisher insbesondere dass zuständige OVG Dresden in den ersten Klageverfahren gegen die Dresdner Satzung eine richtige Hauptwohnung als notwendig ansah (Risiko hier mögliche Änderung der SIchtweise, da VG Dresden in 1. Instanz die Änderung der Dresdner SAtzung in die jetzige FOrm als ausreichend ansah (halte ich aber für quatsch))

die Differenzierung zwischen volljährig und nicht volljährig bzw. noch in Ausbildung ist m.E., so wie Alfred ausgeführt hat totaler Humbug; , durch Satzung nicht gedeckt, klarer Verstoss gegen Art. 3 GG

wenn die lieben Leipziger Kämmererinmitarbeiterinnen es nicht einsehen, bleibt dann leider aber nur der Weg über das Widerspruchs in ein Klageverfahren. Meine das kann man bereits aus sportlichen Ehrgeiz heraus betreiben. Risiko zu verlieren ist aus den genannten Gründen zwar dar aber vor Gericht und auf hoher See...weiß man ja nie. (2. Lösung)

abschließend bleibt noch einzuknicken und einfach seine melderechtlichen Verhältnisse ohne zu murren an die "tatsächlichen" Gegebenheiten anzupassen. (3. Lösung; insoweit ähnlich 1. da die Prüfung Haupt/Nebenwohnung wahrscheinlich dazu führen würde, dass die Stadtkämmerein Änderung im Melderegister anstößt)

Gruß Dirk


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