ZWS in Leipzig

Alfred @, Sonntag, 12.06.2011 (vor 4674 Tagen) @ Himbim13

» Wer hat denn die Überlegungen vom 10.6. kritisiert>Bitte die seinerzeitige Antwort noch einmal lesen.
Etwas präziser hätte ich die „seinerzeitige Antwort“ schon gerne benannt. Ich weiß nämlich nicht, um was es geht.

» Ist meines Wissen eine bayer. Verordnung, und deswegen von begrenztem Wert.
» Diese VO ist Bundesländer übergreifend.
Es scheint wirklich eine Frage der Sprache zu sein - eine bayerische Verordnung ist eben nicht länderübergreifend. Aber was soll an diesen Verordnungen so prickelnd sein> Da steht nichts drin, was nicht schon bekannt wäre.

Der Satz: „Ich empfehle den Kritikern meiner Überlegungen sich über Fakten nachfolgender Verordnung kundig zu machen.“
bleibt für mich dunkel (s.o.)-

» Eine Verordnung kann von der Verwaltung erlassen (und geändert) werden auf der Grundlage eines Gesetzes. Da braucht die Verwaltung keinen Abgeordneten……
» Eine typische dialektische Diskussion schwarz ist nicht schwarz sondern weiß und umgekehrt.
Das war eine Richtigstellung, von mir aus auch ein Hinweis, keine dialektische Diskussion. Aber selbst wenn es eine solche Diskussion gewesen wäre – was wäre daran so schlimm> Kann man allenfalls darüber sinnieren, was eine Verordnung aus einem Gesetz machen kann.

» 1. Zunächst habe ich nicht nur von Verordnungen geschrieben, sondern es befand sich auch das Wort „Gesetze“ im Satz.
Dagegen habe ich in diesem Zusammenhang ja nichts gesagt, nur gegen die vorgenomme Verknüpfung mit Verordnungen.

» 2. Ich vertrete zu mindest die Auffassung, ...
Natürlich wird das in den genanten Gremien „diskutiert“ – und wie (s. in BY Wiedereinführung der ZWSt und die Armutsgrenze). Was das nun wiederum mit totalitären Regimen zu tun hat, erschließt sich mir nicht.


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