ZWS in Leipzig

LeipzigStinkt @, Dienstag, 07.06.2011 (vor 4729 Tagen) @ dirk 74

Hallo Leute, hallo Mitgenötigte,

auch ich habe Post aus Leipzig gekriegt, und doch sehr gestaunt. Denn ich lebte von Okt bis Dez 2009 da, zwecks Studium, in einem Wohnheim. Und da las ich im Netz auf der Seite des dortigen Studentenwerks, dass die Wohnheimplätze nicht unter ZWS fallen würden... Antrag noch auf den letzten Drücker damals gestellt, Wohnheim-Mietvertragskopie eingereicht, und dann war Ruhe, und ich dachte das Thema wäre erledigt... bis jetzt! Jetzt dämmert mir auch, warum ich nie ne definitive Antwort gekriegt hab, ob ich denn nun befreit wäre oder nicht...

Auch mich machte dieser Satz im aktuellen Brief ("Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann".) stutzig, und ich werde erstmal eine genaue Formulierung dieses Gerichtsspruchs anfordern, also was sich da jetzt genau geändert haben soll, wann der war und inwiefern mich das JETZT überhaupt noch zu jucken hat, damit ich damit zur Steuerberatung bzw. zu nem Anwalt gehen kann. Den Steuerbescheid würd ich jetzt erstmal links liegen lassen... Muss ich DEN im Zweifelsfall trotzdem fristgerecht zurückschicken und gleichzeitig oder hinterher widersprechen ODER gleich direkt erstmal nur widersprechen>>>

Meine weiteren Fragen:
- Ab welchem Zeitraum sind solche ZWS-Forderungen "verjährt"> (WEnns sowas in D überhaupt gibt, ich fürchte nicht) Mein angeblich steuerpflichtiger Aufenthalt dort liegt jetzt ja immerhin mehr als 17 Monate zurück...
- Können die das tatsächlich noch rückwirkend verlangen> Vor allem wenn sich die Rechtslage seit 2009 (angeblich) geändert hat>
- Müsste ich als ALG II-Empfänger, der ich grad bin, diese Steuer überhaupt entrichten>>>


Ich hoffe, hier kennt sich jmd mit der Materie aus. Falls nicht, trotzdem danke. Immerhin bin ich nich der Einzige mit dieser (zusätzlichen!) Kacke am Hals...

Edit: Hier der Link, der zweifellos belegt, was ich oben schrieb...
http://www.studnet.uni-leipzig.de/wohnservice/media/zweitwohnungsteuer.pdf


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