ZWS in Leipzig

dirk 74 @, Sonntag, 05.06.2011 (vor 4732 Tagen) @ danju

so wie es sich mir im Moment darstellt, hat die Stadt schlicht ihre Auffassung bzgl. der Auslegung der eigenen Satzung geändert. Bisher war ein Zimmer in der Wohnung der Eltern keine "Hauptwohnung", so dass die Wohnung in Leipzig logischerweise keine Zweitwohnung sein konnte. Nunmehr scheint die Stadt ihre eigene Satzung so auszulegen, dass dies nur bei Unterhaltsberechtigten Personen (z.B. Studenten) gelten soll. So ist jetzt auch der Fragebogen aufgebaut. Insoweit auch mal bei der Bearbeiterin dumstellen, was denn nun neu ist (so heißt es ja auch in dem Begleitchreiben "Nunmehr wurde im gerichtlich Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann".) Das impliziert ja eine Änderung... Sicherlich ist SIe an dienstliche Vorgaben gebunden. Genaue diese Änderung der will ich aber hinterfragen.
Wie gesagt gibt es für diese Differenzierung in der Satzung jedoch m.E. keinen Anknüpfungspunkt.Wollte man Studenten ausnehmen müßte man dies sicherlich so auch in die Satzung schreiben. Dies scheint mir jedoch problematisch, da dies für eine Aufwandsteuer i.S.Art. 105 GG, um eine solche handelt es sich ja, wohl nicht zulässig ist.


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