ZWS in Leipzig

rschroe1 @, Donnerstag, 09.06.2011 (vor 4677 Tagen) @ Alfred

hier das Schreiben:
Sehr geehrter Herr Mustermann,

bereits nach der Anmeldung Ihres Nebenwohnsitzes wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Stadt Leipzig auf das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet ab 01.01.2006 eine Zweitwohnungssteuer erhebt.

Aus diesem Grunde wurden Sie zum damaligen Zeitpunkt gemäß § 9 der o. g. Satzung aufgefordert, eine Zweitwohnungssteuer-Erklärung abzugeben. In der von Ihnen zurückgesandten Steuererklärung gaben Sie an, dass es sich bei Ihrem Hauptwohnsitz um ein Zimmer in der abgeschlossenen Wohnung Ihrer Eltern handelt.

Nunmehr wurde in gerichtlichen Verfahren geklärt, inwieweit dieser Tatbestand auch künftig als Ausnahme von der Zweitwohnungssteuer anerkannt werden kann.

Nach aktueller Rechtsprechung stehen volljährige Kinder in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern, solange sie sich noch in der schulischen bzw. beruflichen Erstausbildung befinden und ganz oder teilweise auf den Unterhalt der Eltern angewiesen sind. Das Zimmer im elterlichen Haushalt wird demnach als Unterhaltsleistung gewährt und ist nicht Zweitwohnung im steuerlichen Sinne.

Sofern Sie sich also noch in Ihrer beruflichen Erstausbildung befinden und Unterhaltsansprüche gegenüber Ihren Eltern haben, bitte ich Sie, dies erneut auf dem beiliegenden Formular zu erklären und durch Zusendung der entsprechenden Nachweise zu belegen (Kopie des Schul-/ Ausbildungsvertrages bzw. Studienbescheinigung und zur Vereinfachung des Unterhaltsanspruches: Nachweis der Kindergeldzahlung).

Andernfalls sind Sie unter den gegebenen Umständen steuerpflichtig.

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