ZWS in Berchtesgaden

Berchtesgaden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.42%.

Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.

Satzung

Satzung von Berchtesgaden

Staffel

Berchtesgaden erhebt folgende Staffelbeträge:

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
a) bei einer jährlichen Nettokaltmiete bis zu 1.200 € 120 €
b) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 1.200,01 €,
aber nicht mehr als 2.400 € 240 €
c) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 2.400,01 €,
aber nicht mehr als 3.600 € 360 €
d) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 3.600,01 €,
aber nicht mehr als 4.800 € 480 €
e) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 4.800,01 €,
aber nicht mehr als 6.000 € 600 €
f) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 6.000,01 €,
aber nicht mehr als 7.200 € 720 €
g) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 7.200,01 €,
aber nicht mehr als 8.400 € 840 €
h) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 8.400,01 €,
aber nicht mehr als 9.600 € 960 €
i) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 9.600,01 €,
aber nicht mehr als 10.800 € 1.080 €
k) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 10.800,01 €
aber nicht mehr als 12.000 € 1.200 €
l) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 12.000,01 €,
aber nicht mehr als 13.200 € 1.320 €
m) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 13.200,01 €,
aber nicht mehr als 14.400 € 1.440 €
n) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 14.400,01 €,
aber nicht mehr als 15.600 € 1.560 €
o) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 15.600,01 €,
aber nicht mehr als 16.800 € 1.680 €
p) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 16.800,01 €,
aber nicht mehr als 18.000 € 1.800 €
q) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 18.000,01 €,
aber nicht mehr als 19.200 € 1.920 €
r) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 19.200,01 € 2.040 €

Meldungen zu Berchtesgaden

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Letzte Änderung: 28.04.2009