Berchtesgaden erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 12.42%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Berchtesgaden erhebt folgende Staffelbeträge:
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
a) bei einer jährlichen Nettokaltmiete bis zu 1.200 € 120 €
b) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 1.200,01 €,
aber nicht mehr als 2.400 € 240 €
c) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 2.400,01 €,
aber nicht mehr als 3.600 € 360 €
d) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 3.600,01 €,
aber nicht mehr als 4.800 € 480 €
e) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 4.800,01 €,
aber nicht mehr als 6.000 € 600 €
f) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 6.000,01 €,
aber nicht mehr als 7.200 € 720 €
g) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 7.200,01 €,
aber nicht mehr als 8.400 € 840 €
h) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 8.400,01 €,
aber nicht mehr als 9.600 € 960 €
i) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 9.600,01 €,
aber nicht mehr als 10.800 € 1.080 €
k) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 10.800,01 €
aber nicht mehr als 12.000 € 1.200 €
l) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 12.000,01 €,
aber nicht mehr als 13.200 € 1.320 €
m) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 13.200,01 €,
aber nicht mehr als 14.400 € 1.440 €
n) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 14.400,01 €,
aber nicht mehr als 15.600 € 1.560 €
o) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 15.600,01 €,
aber nicht mehr als 16.800 € 1.680 €
p) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 16.800,01 €,
aber nicht mehr als 18.000 € 1.800 €
q) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 18.000,01 €,
aber nicht mehr als 19.200 € 1.920 €
r) bei einer jährlichen Nettokaltmiete von mehr als 19.200,01 € 2.040 €
Zu Berchtesgaden gibt es leider noch keinen Meldung.
Letzte Änderung: 28.04.2009