Lindau erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2006. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Die zu zahlende Steuer ist gestaffelt, der effektive Steuersatz beträgt etwa 9.02%.
Achtung: In Bayern ist zum 01.01.2009 das Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, nach dem Ledige bis zu einer Summe der positiven Einkünfte 25 000 € (ab 2015: 29.000 €) und Verheirate bis 33.000 € (ab 2015: 37.000 €) von der Steuer befreit sind.
Lindau erhebt folgende Staffelbeträge:
Stufe | Jahresrohmiete | Steuer |
---|---|---|
1. | bis 2.500 € | 150 € |
2. | bis 5.000 € | 300 € |
3. | bis 10.000 € | 600 € |
4. | bis 20.000 € | 1.200 € |
5. | darüber | 2.400 € |
Durch eine Änderungssatzung im Jahr 2009 änderten sich die Staffeln. Die alten Staffeln waren:
Stufe | Ab | Bis | Steuer |
---|---|---|---|
1. | 5.500,00 Euro | 600 Euro | |
2. | 5500,01 Euro | 11.000,00 Euro | 900 Euro |
3. | 11.000,01 Euro | 1.100 Euro |
Die neuen Staffeln fallen für kleine, preiswerte Wohnungen wesentlich günstiger aus (teilweise nur ein Viertel der alten Steuer). Bei sehr teuren Wohnungen verdoppelt sich der Mietbetrag. Der alte Vergleichssatz beträgt 22.41%, nun sind 9,02%. Da in den Referenzmieten nur maximal 655 Euro berücksichtigt werden, fallen jedoch die teueren Mieten nicht ins Gewicht.
Letzte Änderung: 06.06.2015