Ende der ZWSt in Halle

Himbim13 @, Sonntag, 22.07.2012 (vor 4555 Tagen) @ René

Für einen kommunalen Wahlkampf eignet sich das Thema nur bedingt
Da sind ja ausländische Mitbürger besser gestellt! Denn, nach dem kommunalen Wahlrecht, zumindest in Bayern, hat der mit Nebenwohnung Gemeldete kein Wahlrecht. Es sei denn, er meldet sich ein halbes Jahr vorher mit Hauptwohnung an oder macht einen Statuswechsel ein halbes Jahr vor der Kommunalwahl. D.h., die Nebenwohnung zur Haupt-und die Haupt- zur Nebenwohnung. Im Übrigen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Kommunen z.B. bei Semesterferien usw., denn dann muss jedes Mal das Melderegister und auch die zu versteuernde Wohnspanne geändert werden. Keine große Arbeit, da man vielerorts seine Meldung per Computer machen kann.
Anders verhält es sich bei der Landtagswahl!!!
Die Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnsitzsteuer) ist keine Bundessteuer. Die Zuständigkeit liegt demzufolge beim Land. Es liegt alleine an der Regierung eines Landes und dessen Abgeordnete, ob diese in der Kommunalenabgabenordnung (KAO) dem Kommunen gestatten diese Steuer zu erheben. Z.B. Das Land NRW gestattet den Kommunen diese Steuer zu erheben. NRW wird z- Zt. von ROT/GRÜN regiert. Die Stadt Köln, z. Zt. von der SPD. Die Steuerbetroffenen haben also sehr wohl die Möglichkeit sowohl bei der nächsten Bundestags- und in den Ländern wo in nächster Zeit Landtagswahlen stattfinden ihr Votum einen Abgeordneten oder einer Partei zu geben, die sich offen gegen diese Steuer ausspricht. In Bayern ist das lediglich die FDP. Alle Anderen kann man in diesem Punkt in der Pfeife rauchen.
Apropos! Bayer1, der Rundfunksender, bracht in seiner Mittagssendung am 20.07.2012 eine Reportage, wo die bayerischen Politiker Urlaub machen. U. a. wurde auch der Bayerische Ministerpräsident befragt. Seinen Ausführungen zufolge verbringt er seinen Urlaub im Altmühltal in seinem Ferienhaus. Hochachtung für jemanden der seinen Urlaub in der Heimat verbringt. Bedauerlicher Weise ist aber im Kommunalverbund der Gemeinden in dem sich das Ferienhaus befindet keine Zweitwohnungssteuer- Satzungen ausgewiesen. Entweder die Gemeinde ist Finanziell so gestellt, das keine 2.WhgSt benötigt wird, oder aber aus Rücksichtnahme auf eine so prominente Bayerische Persönlichkeit verzichtet der Kommunalverbund auf den Erlass einer 2.WhgSt- Satzung>! Ein anderes „Wulfen“>
Quod li-cet Jovi, non li-cet bo-vi!


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