Ende der ZWSt in Halle

Yvonne Winkler @, Dienstag, 18.09.2012 (vor 4843 Tagen) @ fipsi

» Die Stadt Halle hat einen sogenannten "Geier" engagiert, der für Recht und
» Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle).

Egbert Geier ist der Kämmerer der Stadt Halle und als solcher für die Finanzen zuständig, hat also mit Recht und Ordnung primär nichts zu tun.

Zur Begründung, die er gegeben haben soll:
» "Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die
» rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich
» keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge."
» Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich
» falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum
» 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur
» grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich.

Da die vorherige Satzung vom Gericht als rechtswidrig und nichtig festgestellt wurde, war es erforderlich, die neue Variante rückwirkend zum 1.1.2004 zu korrigieren, um eine wirksame Grundlage für die alten, wie für die neuen Bescheide zu errichten.
Wäre die Satzung nicht korrigiert worden, hätten auch die alten Bescheide, die nicht angegriffen worden sind, keine wirksame Rechtsgrundlage gehabt und hätten als Leistung des Bürgers ohne Rechtsgrund erstattet werden müssen (soweit sie noch nicht verjährt waren).
Insofern ist seine Aussage ganz richtig.


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