Ende der ZWSt in Halle

Himbim13 @, Montag, 23.07.2012 (vor 4267 Tagen) @ Yvonne Winkler

Zweitwohnungsteuerrecht ist Ortsrecht, kein Landesrecht.
Danke für den Hinweis.
In unterster Stufe ja. Wer ist aber Zuständig für die Gestaltung der Kommunalenabgabenordnung (KAO). War diese Steuer bis zur Änderung der KAO 1985 nicht infolge der bis dahin geltenden KAO der damalige Regierung (F.J. Strauß) als Bagatellesteuer in Bayern verboten> Wer ist für die Gestaltung der KAO zuständig> Ist es nicht die Landesregierung und die Abgeordneten des Landtages> Wird dieses Ortsrecht nicht erst durch das landesrechtliche
Gestaltung möglich> Und wer gestaltet dieses Landesrecht>


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