Ende der ZWSt in Halle

fipsi @, Montag, 17.09.2012 (vor 5112 Tagen) @ Alfred

» Eine derartige Begruendung waere spektakulaer.

Zu dem Thema -spektakuläre- Begründungen habe noch etwas Lustiges anzubieten:
Die Stadt Halle hat einen sogenannten "Geier" engagiert, der für Recht und Ordnung sorgt (vgl. Satzung ZWSt Halle). Diese Person unterschrieb bzw. legte die neue Satzung dem Stadtrat der Stadt Halle vor.
Um die Notwendigkeit und Wichtigkeit der neuen Satzung zu zeigen, ist der Satzung der Stadt Halle eine "Begründung" vorangestellt. Darin heißt es:
"Die Satzung muss rückwirkend zum 01.01.2004 erlassen werden, um die rechtliche Grundlage zur Erhebung erneut herzustellen. Damit ergeben sich keine Rückerstattungen bereits gezahlter Zweitwohnungssteuerbeträge."
Die Annahme einer Rückerstattung von gezahlten Beträgen ist grundsätzlich falsch. Die Begründung suggeriert dem Sadtrat, dass Rückforderungen bis zum 01.01.2004 durch die Steuerzahler möglich seien. Das ist nicht nur grundlegend falsch, sondern schlichtweg unmöglich. Da hat wohl jemand :sleeping:

Liebe Stadtrat-Mitglieder (sofern hier zufällig welche mitlesen sollten),
haben Sie schon einmal versucht einen bestandskräftigen Bescheid abändern zu lassen> Um das zu erreichen müssten Sie den entsprechenden Sachbearbeiter schon „sehr gut kennen“. Nach den geltenden Gesetzen ist es nahezu unmöglich. In der Abgabenordnung ist eine Möglichkeit vorgesehen §173 AO (Aufhebung von Steuerbescheide wegen neuer Tatsachen und Beweismittel). Die Anwendung dieses §en ist durch die KAG-LSA § 13 ausgeschlossen bzw. für nicht anwendbar erklärt und kann nicht auf die Satzung zur ZWSt der Stadt Halle angewendet werden, die sich wiederum an die KAG-LSA halten muss.
Vielleicht reden Sie mal mit ihrem Herrn Geier und dem sog. „Rechtsamt“.
Es gibt bestimmt noch andere Betätigungsfelder, um Einnahmen in Halle zu erzielen. Ich fand die umgesetzte Idee Anfang des 21. Jh. "richtungsweisend" :ok: . Kindergärtnerinnen wurden von der Stadt Halle auf den Bordstein geschickt, um im Namen der Stadt Halle sog. Knöllchen zu verteilen. Besonders beliebt waren dabei Kfz mit Nicht-„HAL“-Kennzeichen! Aber das ist eine andere Geschichte.

Sollte ich mit der Ansicht zur Rückerstattung grundlegend falsch liegen, bitte ich um Berichtigung.


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