alte Satzung der Stadt Halle

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 06.09.2012 (vor 4510 Tagen) @ fipsi

Ich habe alle Satzungen der Stadt Halle. Ob es lohnt, die hier alle einzustellen>

Derzeit würde ich überhaupt keinen Bescheid über Zweitwohnungsteuer der Stadt Halle akzeptieren, weil die Satzung sowohl formal, als auch materiellrechtlich rechtswidrig und nichtig ist und daher keine Grundlage für Zweitwohnungsteuerbescheide sein kann.

Das mit der echten Rückwirkung der derzeitigen im Vergleich zur letzten Satzung liegt darin begründet, dass die Stadt in der letzten Satzungsvariante eine Gesamtheit von Räumen besteuert und in der aktuellen jeden Raum, der Anwendungsbereich demnach rückwirkend erweitert wurde. Das ist unzulässig.


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