alte Satzung der Stadt Halle

SebastianP @, Samstag, 22.09.2012 (vor 4691 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Zwischen Meldepflicht und unterlassener Mitwirkung zur Ermittlung der ZWS
» Pflicht ist zu unterscheiden.
» Beides kann OWIs nach sich ziehen.

Danke für die Antwort. Das sehe ich sogar ein. Im Brief steht sinngemäß, wenn ich meiner Meldepflicht nicht nachkomme, wird geschätzt. Das werde ich natürlich vermeiden. Meinen Untermietvertrag kann das Amt gern haben.

Wo ich allerdings Probleme sehe, ist der Hauptmieter. Wir halten zwar Kontakt aber es kann doch keiner verlangen, dass ich Angaben zu seiner Person mache. Verstößt das nicht gegen den Datenschutz, wenn er nicht ausdrücklich seine Einwilligung gibt>


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