alte Satzung der Stadt Halle

fipsi @, Montag, 17.09.2012 (vor 4239 Tagen) @ Yvonne Winkler

» Sie gilt als bekannt, da sie im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Leider haben Sie recht damit. :-(
Wie schön doch öffentliche Bekanntmachungen in Amtsblättern sind, wenn man schon Jahre nicht mehr in der Stadt wohnt!

Ich werde nun meine Anstellung kündigen müssen, für die Promotion bleibt auch keine Zeit mehr, von meiner Freundin muss ich mich aus Rücksicht auch trennen, dann beantrage ich ALG II
und
kann den ganzen Tag AMTSBLÄTTER aus der BRD lesen, um festzustellen, das ich nicht gegen irgendeine Satzung oder was auch immer verstoße. Nach zwei Wochen werde ich dann wahrscheinlich ein Burn-Out-Syndrom haben und nach weiteren zwei Wochen eine Einweisung in die Geschlossene ärtzlich verordnet bekommen.


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