alte Satzung der Stadt Halle

SebastianP @, Dienstag, 11.09.2012 (vor 4901 Tagen) @ fipsi

Hallo fipsi,

ich habe heute auch meinen Brief zur Festsetzung bekommen. Kannst du mir genau sagen, was du mit: "Dann ist das ein Verstoß gegen § 2 Abs. 2 Satz 4 KAP.", meinst>

Ich habe als Student von 2002 bis 2006 einen Zweitwohnsitz in Halle gehabt. Für mein Verständnis wäre die Forderung verjährt und höchstens eine Ordnungswidrigkeit, weil ich mich nicht von selber gemeldet habe.

Muss ich denn die Satzung einer Stadt überhaupt kennen> Es handelt sich ja nicht um ein Gesetz.


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