Zweitwohnung (leerstehend) abmelden ?

Alfred @, Mittwoch, 09.01.2013 (vor 4384 Tagen) @ Silki

Ohne die Kommune zu kennen auf deren Gebiet die Nebenwohnung liegt, lässt sich zur ZWSt – insbesondere zu dem ominösen 2-Monats-Zeitraum - nichts Konkretes sagen.

Hinsichtlich des Melderechts:Da ist die Zweitwohnung derzeit wohl als Nebenwohnung registriert. Auf die tatsächliche Dauer der Nutzung kommt es nicht unbedingt an. Entscheidend ist allein der Bezug bzw. Auszug aus der Wohnung.

Zur Ausgestaltung der AZDBS kann ich nichts sagen. Da dürften die Begriffe nicht deckungsgleich sein.


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