Zweitwohnung (leerstehend) abmelden ?

Alfred @, Sonntag, 13.01.2013 (vor 4380 Tagen) @ Norman

Sie wiederholen sich keineswegs. In ihrem ersten Beitrag haben sie das „... oder vorhält ...“ schlicht unterschlagen. Da wäre es erst Mal interessant, warum sie das getan haben. Gibt es dafür eine stichhaltige Begründung?


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