Zweitwohnung (leerstehend) abmelden ?

Norman @, Montag, 14.01.2013 (vor 4379 Tagen) @ Alfred

Okay, also wissen Sie nicht, warum die Satzung verfassungswidrig ist - Ihre Behauptung soll dem geneigten Leser genug sein.

Sie schrieben: "Die Fragestellerin ist Inhaberin ihrer Nebenwohnung, denn sie hält als Eigentümerin diese für ihren persönlichen Lebensbedarf vor – und zwar ganzjährig."

Meine Frage dazu: Woher wissen Sie, dass die Fragestellerin die Wohnung ganzjährig für ihren persönlichen Lebensbdearf vorhält? Sie selbst hat erklärt: "Die Wohnung steht die meiste Zeit leer und wird von uns bei Aufenthalten in der Heimat benutzt." Für welchen Zweck (evtl. Vermietung?) die Wohnung während der Leerstandszeit vorgehalten wird, geht aus den Sachverhaltsschilderungen der Fragestellerin nicht hervor. Woher also kennen Sie den Zweck? Haben Sie das irgendwo gelesen? Sie sind doch so ein aufmerksamer Leser und weisen gern mal darauf hin, dass andere nur das lesen würden, was sie lesen wollen.

Norman Ziercke
Steuerberater


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