Zweitwohnung (leerstehend) abmelden ?

Norman @, Sonntag, 13.01.2013 (vor 4380 Tagen) @ Alfred

"Es geht hier überhaupt nicht um die tatsächliche Nutzungsdauer sondern allein um die rechtliche Verfügungsgewalt."

Woraus genau schlussfolgern Sie, dass es hier allein um die rechtliche Verfügungsgewalt und nicht um die Nutzung geht?

Norman Ziercke


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