Zweitwohnung (leerstehend) abmelden ?

Alfred @, Sonntag, 13.01.2013 (vor 4380 Tagen) @ Norman

Mir ist bekannt, dass Sie nur das lesen, was sie lesen wollen. Aber wenn Sie schon zitieren, dann bitte richtig. Der angefragte Satzungstext lautet an der entscheidenden Stelle „... nutzt oder vorhält ... (Hervorhebung durch mich). Da bedarf meine Bewertung keiner „stichhaltigen Begründung“.


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