schon Antwort der Stadt DD?

Salsannett, Montag, 08.01.2007 (vor 6464 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für die schnelle Antwort.

Hab mir auch vorher die Mühe gemacht und den Großteil deiner anderen Beiträge gelesen :-) Hab mich auch schon länger damit befasst. Bei mir kommt dazu, dass ich gerade als ehrenamtlicher, nationaler Vorstand einer Studenteninitiative durch ganz Deutschland toure und für nen Rechtsstreit eigentlich keine Zeit + Nerven habe. Andererseits bin ich aufgrund dieser Tätigkeit seit Mai vielleicht 5x in meiner Nebenwohnung in Dresden gewesen und muss dafür jetzt noch Steuern zahlen... daher bin ich am Abwägen ob ich die Energie dafür aufwenden will :-)

Aber hier die Antwort auf deine Fragen:
- Stimmen die melderechtlichen Verhältnisse>
Bin in Dresden mit Nebenwohnung und mit "Kinderzimmer" in der Wohnung meiner Eltern als Hauptwohnung (in Waldheim) gemeldet
- Entsprechen die Wohnungen den Forderungen der Satzung>
Ist ne ZweizimmerWG zusammen mit meiner Schwester
- Werden beide Wohnungen auch wirklich �innegehabt�>
naja, bei Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung kann man nicht wirklich davon sprechen

So, wie sehen jetzt meine Widerspruchschancen aus und was würde im Klagefall an Kosten + Zeitaufwand auf mich zukommen> Da ich bis Ende September nur sporadisch in DD sein kann.

Schöne Grüße,
Salsannett


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion