ZWS - Dresden

Christian @, Freitag, 17.11.2006 (vor 6540 Tagen) @ halofei

mache Dir am Wochenende mit der Aufrechterhaltung des Widerspruchs nicht zu viel Mühe. Die Zeit kannst Du besser nutzen.
So wie ich es einschätze, wird die Stadt den Widerspruch so oder so ablehnen, alles andere würde mich wundern. Ergänzend zu René: Der abgelehnte Widerspruch ist so etwas wie die Eintrittskarte zur Klage vor dem Verwaltungsgericht - und da werden die Karten eh neu gemischt, und es kommt auf die Qualität Deiner Klage und der Gegendarstellung der Stadt an. Halte Deinen Widerspruch einfach aufrecht.
Und werfe das Lüneburger Urteil nicht zu weit weg. Da steht u.a. ein schöner Satz drin:
„Auch dies schließt nach Auffassung der Kammer nicht aus, dass für die Erfüllung des Steuertatbestandes der Steuerpflichtige zunächst eine Erst- oder Hauptwohnung innehaben muss.“
Umformuliert für Deine Zwecke klingt das so:
„Ihre Satzung schließt nach meiner Auffassung nicht aus, dass ich für die Erfüllung des Steuertatbestandes zunächst eine Erst- oder Hauptwohnung innehaben muss. Dies ist bei mir nicht der Fall.“
Das sollte eigentlich reichen. Wenn Du noch etwas Zeit opfern willst, kannst Du noch auf das „Innehaben in der Landeshauptstadt“ hinweisen. Das macht die Ablehnung argumentativ schwieriger.
Viele Glück


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