ZWS - Dresden

René ⌂ @, Donnerstag, 16.11.2006 (vor 6342 Tagen) @ halofei

Du solltest entscheiden, ob du weitere Rechtsmittel einlegen möchtest. Wenn du es nicht vorhast, wäre es ggf. günstiger, vorher den Rückzug anzutreten. Andernfalls brauchst du die Widerspruchsentscheidung, um eine Klage auf den Weg zu bringen.

Daß die Stadt auf das Lüneburger Urteil nicht positiv reagiert, war abzusehen, siehe u.a. das [link=http://zweitwohnsitzsteuer.de/forum/index.php>id=283]Interview mit Thomas Weihermüller[/link], dem Leiter des Dresdner Steueramtes.


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