schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Montag, 08.01.2007 (vor 6290 Tagen) @ Salsannett

Hallo Salsanett,
die melderechtlichen Verhältnisse stimmen also, die melderechtliche Hauptwohnung ist in der Wohnung Deiner Eltern und wird nicht innegehabt.
Die Stadt DD darf Dich schon nach ihrer eigenen Satzung nicht mit einer Zweitwohnungsteuer belegen. Da sie es trotzdem tut, wird sie auch den Widerspruch ablehnend bescheiden, da sie an ihrer eigenen „Rechts“auffassung festhalten wird/muss. Bezüglich des Widerspruchs sind die Chancen also gleich Null.
Aber vor Gericht sieht das anders aus. Deine Fallkonstellation ist der Traum jedes Klägers (und zwangsläufig für jede beklagenswerte Kommune eine Alptraum). Nur weil ich die Dresdener Verwaltungsrichter nicht kenne, werde ich keine Prognose abgeben. Dennoch: Bei der richtigen Argumentation müsste der Erfolg sicher sein, und dann gibt es das Geld und alle sonstigen Kosten zurück.
Bis dahin heißt es natürlich erst Mal zahlen:
a) die Zweitwohnungsteuer (betrachte es als verzinstes Darlehen an die Stadt)
b) ggf. eine Gebühr für den Widerspruchsbescheid (auch Darlehen an die Stadt)
c) Anwaltskosten bis zum Verfahren (wenn überhaupt welche anfallen, werden sie gering sein - da kann Yvonne präzise Auskunft geben).
Das meiste kann schriftlich abgewickelt werden, Deine Anwesenheit in DD ist nicht erforderlich.
Bedarf für einen Musterwiderspruch> E-Mail an mich. Bloß die Frist nicht versäumen und Nerven behalten. Streng genommen ist es nämlich für jeden vernünftigen Menschen eine unerträgliche Zumutung, dass er sich mit so einem Unfug befassen muss.
Sonst noch Fragen>
Gruß


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