schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6477 Tagen) @ halofei

Der Widerspruch befreit nicht von der Zahlungspflicht - es sei denn, Du hast das ausdrücklich gefordert.

ACHTUNG Nicht warten, bis der 1. Widerspruch beschieden wird! Auch gegen den neuen Steuerbescheid musst Du Widerspruch einlegen, sonst wird er bestandskräftig (dann hilft auch kein Gerichtsurteil mehr). Ob Du dabei auf Deinen 1. Widerspruch hinweist, bleibt Dir überlassen.

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