schon Antwort der Stadt DD?

Christian @, Donnerstag, 18.01.2007 (vor 6454 Tagen) @ halofei

Hallo,

die Zweitwohnungsteuer ist bei richtiger Gestaltung eine zulässige örtliche Aufwandsteuer. Aufwandsteuern sind am nächsten mit den Verbrauchsteuern verwandt - sozusagen zweieiige Zwillinge. Und Verbrauchsteuern zahlt auch jeder, unabhängig vom Einkommen, Personenstand, Grund/Zweck usw. Es gelten auch so ziemlich die gleichen Grundsätze - nur geht es einmal um den Konsum, beim andern Mal um den Aufwand (sagt seit 2005 selbst das BVerfG).

Die Zahl der von wem auch immer falsch Beratenen ist Legion und vergrößert von Tag zu Tag auch den Müllhaufen der Rechtsgeschichte.

» zum Thema Folgebescheid: ich werde auch gegen diesen Widerspruch einlegen

Da tust Du gut dran.

» dann muss halt geklagt werden, sonst hört man ja nur von "würde, wöllte, könnte" aber von keinem der es in Dresden macht.

Wie wahr, wie wahr. Warum das so ist, verstehe ich auch nicht. Laut „Abzocke“ jaulen und dann zähneknirschend doch zahlen. Sollte man sich bei der Entwicklung des Gesundheitswesens schwer überlegen - das Zähneknirschen. Es schädigt das Gebiss, und die Dritten zahlt bald keiner mehr.

Für den Widerspruch macht sich folgendes Angebot vielleicht besser als eine Zahlungsverweigerung: „Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bitte ich um Gewährung der Ratenzahlung. Die fällige Summe von € ....,.. übersteigt meine verfügbaren finanziellen Mittel bei Weitem. Eine monatlichen Betrag von € ...,.. werde ich hingegen vermutlich aufbringen können und zum Fälligkeitstermin überweisen. Sollte sich meine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessern, werde ich den dann noch offenen Restbetrag in einer Summe überweisen."

So ungefähr 10% der Jahressteuer sollte man anstandshalber schon anbieten. Wenn man dann merkt, dass man sich übernommen hat, kann man ja mit der Stadtverwaltung reden.

Hilfe für den Widerspruch erforderlich> Dann bitte per Mail.

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion