Wahlgespräche doch für die Katz
Die Regierung im Freistaat ist aufgefordert zu der Klage bis zum 14.03.2014 eine Stelldungnahme abzugeben.
Ja die Regierung im Freistaat Bayern hat zum geforderten Zeitpunkt eine Stellungnahme abgegeben: .... Der Antrag (Klage) ist unbegründet. Der Hinweis der Staatsregierung, dass alle Gemeinden eine solche Zwst erheben könne ist sachlich und führt ebenfalls zur fehlenden Verletzung irgendwelcher Verfassungsrechtlicher Grundsätze.
Die Berücksichtigung mit Nebenwohnsitz bei der Verteilung Schlüsseklzuweisungen ist gerechtfertigt, und auch vorläufig noch notwendig.
vorläufig -notwendig - weshalb eigentlich - diese Antwort soll wahrscheinlich das Gutachten belegen ???
Prinzipiell ist keine Doppelbegünstigung im Blick mit der Zwst. zu erkennen.
[b] Wer so etwas schreibt und auch nocht glaubt deklassiert sich selbst![/b]
Momantan wartet man auf ein Gutachten ( Fifo Köln) bis zu diesem Zeitpunkt sollte das Verfahren in beidseitigem Interesse ruhen!
Die Kläger haben diesem ruhenden Verfahren angeblich inzwischen auch zugestimmt, lasst uns gespannt sein, wie das Bayerische Verfassungsgericht nach dem vorliegenden Gutachten entscheiden wird ? Noch interessanter ist das Ergebnis dieses Gutachtens überhaupt !!
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Schmunzel,
08.03.2014
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