Zweitwohnungssteuer, trotz berufsbedingter WG

Rebell @, Donnerstag, 25.12.2014 (vor 3622 Tagen) @ qantas400

Schon seit 2005, aber jetzt erst habe ich Ärger mit der Stadt.
Irgendwoher haben sie unseren Mietvertrag bekommen und nun soll ich von 2006 bis 2014 Zweitwohnungssteuern nachzahlen.

Hallo, verlangen kann die Stadt zwar viel, aber rückwirkend bis 2005 das geht mal schon doch nicht, denn nur 4 Jahre rückwirkend sind zulässig, d.h. maximal ist eine Forderung f die Jahre 2010/2011/2012/2013 eigentlich möglich plus zusätzlich das Jahr 2014. Das würde allerdings schon mal eine beträchtliche Summe zusammenkommen für 5 Jahre.
Es braucht sich niemand wundern, zuverlässige Stadtverwaltungen gibt es überall, da wird geschnüffelt, denn wenn es ums Geld geht darf auch wegen Vollzugsdefizit es keine Ausnahmen geben- denn bei nachgewiesenem Vollzugsdefizit ist die Satzung insgesamt von einem Gericht als unwirksam zu erklären- aber da bedarf es erst mal einen Hinweis und Beweis und das ist nicht so genz einfach möglich- Steuergeheimnis ist der Schutzbunker!

Bedauerlicherweise habe ich in dem Formular angegeben, dass ich nur 11 Tage im Monat in Nürnberg bin. Wonach geht das eigentlich? Nach den Tagen, die ich dort bin?

ES ist kein Geheimnis - der Ehrliche ist und bleibt der Dumme! Großkonzernen wie IKEA und noch viele andere zahlen bei Millarden Umsätzen und Gewinnen über Lüxemburg weniger Steuern als ein Lohnsteuerzahler. und das ist legal und den großen Politikern der gesamten EU sogar auch noch bekannt.

Gibt es dafür auch Einkommensgrenzen für die Zahlung?

Ja da hast in Bayern im Seehofer- Land das das Tor zum Paradies bezeichnet wird, etwas Glück. Denn seit dem 1.1.2009 gibt es die Geringverdienerregelung- welche allerdings in den wenigsten Satzungen steht, da haben mal wieder die mafiosen Kommunalverbände ihren Mitgliedern geraten diese nicht in den Satzungen aufzunehmen - amtliche Bekanntmachungen sind ausreichend.


Wenn sich jemand auskennt, bitte helft mir.

Hilf Dir selbst, dann hilft Dir auch Gott ist die einfachste Formel.

Mit ebenfalls mafiosen Tricksereien hat man im Juli 2008 beschlossen, dass Einkommen bei Alleinstehenden - dazu noch den Begriff "Summe der positiven Einkünft" eingefügt- Jahreseinkommen bis 25 000 € und bei verheirateten bis € 33 000 auf Antrag es möglich ist z.B. für das Jahr 2014 kannst in der Zeit v. 1.1.bis 31.1.2015 einen Antrag auf Rückerstattung beantragen mit dem Einkommensnachweis(Summe der positiven Einkünfte) aus dem Jahr 2013 stellen.

Neu ist > ab dem 1.1.2015 wird diese Freigrenze jeweils um € 4000 erhöht. Das bedeutet allerdings, dass diese erstmals greift bei einem Antrag für das Jahr 2016 in der Zeit vom 1.1.2017 bis 31.1.2017 mit dem Einkommen von 2015.
Ein Antrag nach dem 31.1. wird sofort zurückgewiesen - da gibt es zahlreiche Fälle, man diese Falle bewusst eingebaut.

es gibt auch Kommunen welche versuchen zu behaupten für die zurückliegenden Jahre hätte der Betroffene die Antragsfrist versäumt, obwohl erst ein Bescheid im Jahre 2014 ausgestellt worden ist!!

Hast Du eigentlich schon einen Steuerbescheid erhalten ?? Das wichtigste dabei ist die Einspruchsfrist nicht zu versäumen - in der Regel 4 Wochen nach Zustellung !!!!

Es ist auch ausschlaggebend ob Du verheiratet bist - denn bei verheirateten berufsbdingter Zweitwohnung bist von der Steuer so oder so befreit, das hättest auch beim der Ausfüllung der zugestellten Erklärung angeben müssen. Vermutlich nicht der Fall -aber die Sachbearbeiter sind oft mehr als schlitzohrig - es wird auch der Versuch unternommen bei Geringem Einkommen eine Ratenzahlung anzubieten, obwohl die Geringverdienerregelung gesetzlich verankert ist.

Diese Regelung wird oft nicht akzeptiert- da hat auch Nürnberg schon Erfahrungen gemacht!

Der Verein Freunde für Ferien e.V. ( erreichbar >fffbayern@gmx.net) sammelt all diese Fälle von Ungerechtigkeiten und hat inzwischen auch einen versierten Anwalt an der Seite, welcher gerne behilflich ist - zu Gebühren nach der Gebührenordnung. Da gibt es Anwälte die fordern Sondervereinbarungen, welche manchmal höher sind als die Steuern insgesamt gefordert werden.


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