Zweitwohnungsteuer, trotz berufsbedingter WG

Kommunalfreund @, Montag, 29.12.2014 (vor 3617 Tagen) @ Alfred

Bei diesem Wirrwar sollte sich noch jemand auskennen?

Eine Zweitwohnung liegt demnach nur vor, wenn es sich dabei um die nicht vorwiegend genutzte Wohnung des Inhabers handelt - und so eine Wohnung ist wohl nicht nur nach Auffassung des Bay VGH zu besteuern. Der Familienstand darf eben so wenig wie der Grund für die Wohnungsnahme bei der Besteuerung eine Rolle spielen.

Entweder wir haben eine Bundesrepublik oder verkommen zur Bananenrepublik.

In Nordrhein-Westfalen würde er bei einer Norm wie in der Neubrandenburger Sazung (§ 2 Abs. 4) nicht zahlen.

Aus M-V ist mir keine entsprechende richterliche Entscheidung bekannt. In Neubrandenburg würde er vmtl. nicht zahlen bzw. hätte gute Aussichten, sich dagegen zu wehren. Wie das Gericht dann entscheidet, steht in den Sternen. So wird das eben in dieser Republik gehandhabt.


Entweder zahlen alle ob arm oder reich ob Moslem - oder Katholik oder Analphabeth -

wenn ich diese Beiträge betrachte so wird ständig der Versuch unternommen Wege zu finden um nicht bezahlen zu brauchen.

Deutschland ist ein Land mit nur Reichen Menschen - und ist auch deshalbe aufgefordert Arme und Asylanten aufzunehmen - bin gespannt wenn in diesem Forum nun bald die PEGIDA - Diskussion beginnt.

Der Bundeskanzlerin ist doch alles scheißegal - das Allerwichtigste ist "zur mächtigsten Frau der Welt" zu zählen. Innenpolitik ist Sache der Innenminister - ob fähig oder unfähig das ist auch egal!!!

Vielleicht greift diese Dame doch mal durch, beschlagnahmt alle unnützen Zweitwohnungen und hätte damit 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen - Wohnraum kostengünstig für Flüchtlinge und Asylanten und die widerspenstigen von der Aufwandsteuer brauchten danach nicht mehr eine Zweitwohnungssteuer bezahlen - die Kommunen würden entschädigt, denn der Erstwohnsitzbürgerzuwachs mit den Asylanten bescherte doch ohne großen Anstrengungen jeder Kommune pro Kopf mindestens € 1000 im Finanzausgleich. Über Nacht wäre bei diesen Kommunen die finanzielle Situation gerettet!!
Man stelle sich mal vor in jeder Rolladensiedlung kämen in eine 60 qm große Wohnung 10 Asylanten dann hätte die Kommune 10 000 €uro im Finanzausgleich bei der Zwst sind es u. U. nur 300 bis 600 €uro!!

Wo bleiben denn die Kommunalverbände bei der PEDIGA- Diskussion ???
untergetaucht ???


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