Zweitwohnungsteuer, trotz berufsbedingter WG

Alfred @, Samstag, 27.12.2014 (vor 3766 Tagen) @ Schmunzel

BVerfG steht sicher über bay VGH.

Wie bereits geschrieben: Der VGH bezieht sich ausdrücklich auf den Beschluss des BVerfG von 2005. Als Beispiele hier genannt: Bay VGH Beschlüsse vom 17.03.2009 - 4 CS 09.25 und vom 15. Oktober 2009 - ZB 09.521.

Und haben das die Betroffenen (mit Blick auf das BVerfG) hingenommen?

Soweit mir bekannt ist: Ja.

Könnte mir da sehr gute Chancen vorstellen, für jene, die es betrifft.

„Sehr guter Chancen"? Bei dem juristischen Rumgeeiere wohl eher nicht. Wäre aber interessant, wie das BVerfG die Nichtzulassung begründen würde – wenn überhaupt. Das selektive Betrachten des Melderechts könnte ja durchaus Methode sein.


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