Zweitwohnungsteuer, trotz berufsbedingter WG

Alfred @, Donnerstag, 25.12.2014 (vor 3621 Tagen) @ qantas400

Die Fristen solltest Du nachprüfen (lassen). Bei verwaltungsfreundlicher Lesart können das aber durchaus 7 Kalenderjahre sein.

Als Zweitwohnung ist bei der Nürnberger Satzung eine rein quantitativ zeitlich übers Jahr nicht vorwiegend genutzte Wohnung anzusehen. Das lässt sich bei 11 Tagen pro Monat in Deinem Fall vermuten, ob es zutrifft, musst Du prüfen.

Aus welchen Gründen die Wohnung (Beruf, Freizeit, Erholung usw.) genutzt wird, ist unerheblich.

Einkommensgrenzen – hier Summe der positiven Einkünfte – bei der Zweitwohnungsteuer gibt es, wenn auch mit Fußfallen, in BY (Artikel 3 Ziffer § Satz 2ff Kommunalabgabengesetz Bayern). Ob das bei Dir überhaupt zutrifft, musst Du prüfen.


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