Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Rebell @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3482 Tagen) @ Loopert

Ich zahle entsprechend in der Nebenwohnung keine Miete.

bitte einfach die Satzung von Potsdam abrufen und lesen - auch wenn man keine Miete bezahlt - wird die Zwst nach der Kaltmiete (geschätzt) und daraus 15 % ergibt die Zweitwohnungssteuer

Frage: Wird auf mich eine Zweitwohnsitzsteuer, welche sich meines Wissens nach in Potsdam ja aus der Jahreskaltmiete berechnet, zukommen und falls ja, in welcher Höhe wird diese ausfallen bzw. woraus errechnet sich diese dann?

Nimm den Mietspiegel http://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007870.php.media/13062/Mietspiegel_2014_St...

zur Hand, dann kannst Dein Einfamilienhaus je nach Größe, Beschaffenheit und Baujahr alles entnehmen.

einfachstes Beispiel Kaltmiete € 7.-/qm x Deine vorh qm angenommen
es sind 100 qm x 7.-- x 12 ergibt Jahresrohmiete = € 8400.- daraus rechnet Potsdam 15 % ergibt dann eine Zweitwohnungssteuer 1260.--€

Hier kann nun jeder Forumsbesucher erkennen, wie die Sache ausgeht, wehe es hat jemand ein Eigentum (der ist dann Reich) und noch zusätzlich die Rolle tauscht - vom Erstwohnsitzbürger zum Zweitwohnsitzbürger und schon sitzt er in der Falle.

Fakt ist- die Meinung der Politik: Wer sich eine Zweitwohnung leisten kann muss auch in der Lage sein die Zweitwohnungssteuer zu bezahlen.

Die Ungleichbehandlung im Finanzausgleich - so gewollt - der Bürger mit Nebenwohnsitz ist unerwünscht, denn nur der Erstwohnsitzbürger zählt beim Finanzausgleich.
Aus diesem Grunde haben alle Kommunen welche eine Zweitwohnungssteuer erheben in der Regel auch eine Hundesteuer - denn Hunde sind ebenfalls unerwünscht!

Einheimbesitzer nur erwünscht wenn Eigennutzung in Verbindung mit Erstwohnsitz - oder man gibt sein Eigentumsanpruch auf und vermietet, ja dann ist nämlich auch nur eine Mieter erwünscht der sich mit Erstwohnsitz meldet, dieses alles geregelt Kommunalen Finanzausgleich.

Die ganz welt posaunt von Integration - aber im Raahmen des Kommunalen Finanzausgleich ergibt sich die nicht stattfindende Integration ob nun Moslem oder Katholik - - auch Asylanten werden im KFAG behandlet wie eine Erstwohnsitzbürger, denn für jeden Asylanten der außerhalb der Aufnahmelager einquartiert werden zahlt der Staat pro Tag € 38.-- Miete und die Kommune erhält im Finanzausgleich auch ca € 1000.--

Weshalb: Kanzlerin hat es deutlich genung ausgesprochen : Der Islam gehört zu Deutschland!

Der Bürger mit Nebenwohnsitz hat nur Zahlungsverpflichtungen vor Ort, hat aber keine Möglichkeit mit einem Votum sich einzubringen- exakt wie ein Hund - der kann sich auch nicht bei einer Wahl vor Ort beteiligen!


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