Zweitwohnsitzsteuer für Eigenheim

Rebell @, Mittwoch, 14.01.2015 (vor 3481 Tagen) @ Loopert

Gehe ich aber jetzt richtig in der Annahme, dass ich meine Zweitwohnung in Potsdam auch einfach abmelden kann? Dann verstehe ich nämlich den Unterpunkt "ungenutzt" nicht.

Ein Zweitwohnung abmelden gibt es nicht - Sie sind nicht nur Innehaber ( so die Formel bei Anmietung) sondern Sie sind Besitzer ( bestimmt also im Grundbuch als Eigentümer registriert) und haben stehts die Möglichkeit diese Zweitwohnung nachdem Sie in Dresden mit Erstwohnung gem. Meldegesetz - ordentlich gemeldet sind - aus diesem Grunde zur Zweitwohnungssteuer zu veranlagen.

Denn nur weil mir das Objekt gehört, muss ich dieses ja nicht zwangsweise als Wohnung nutzen und kann somit den Zweitwohnsitz auch abmelden, richtig?

Ja Sie treiben doch den Aufwand mit dem Einfamilienhaus, da Sie zusätzlich zur Erstwohnung in Dresden nutzen. Das Haus in Potsam als Ihr Eigentum zu nennen ist zwar gerecht aber dieser Aufwand wird besteuert. Selbst wenn Sie dieses Eigentum nicht bewohnen müssen Sie trotzdem alle anfallenden Kosten wie Haus- und Grundsteuer bezahlen - und sämtliche sonsten Fisxkosten und schon ist es auch Ihnen bald klar - Die Zweitwohnungssteuer ist eben eine Aufwandsteuer- der Begriff Zweitwohnungssteuer ist somit auch noch irreführend - denn es wird Ihr Aufwand besteuer. Wer kein Eigenheim oder keine Zweitwohnung hat - der treibt auch keinen Aufwand und kann somit nicht besteuert werden!

Es gab jüngst auch schon ein Urteil - bei einem Nachweis , dass eine Wohnung oder Haus nicht genutzt wird - kann die Gemeinde keine Zweitwohnungssteuer erheben. Ob es Ihnen allerdings gelingt dieses zu beweisen?
Der Beweis, dass es sich um eine Kapitalanlage handelt, ist angeblich nur dann zu führen, wenn keinerlei Möbelstücke im Haus ( Wohnung) sich befindet und mit dem Nachweis- dass weder Strom noch Wasser über das ganze Jahr nicht verbraucht wird.
Dieses ist in der Regel kaum möglich, da ein ganzes Haus ohne jeglichen Stromverbrauch auch im Winter gehalten werden kann - ist sehr problematisch. Es gibt wohl Einzelfälle wo es gelingt - aber es gibt auch ein VGH Urteil von Bad - Wiessen - da hat das Gericht die Klage abgelehnt und der Eigentümerin empföhlen das Haus entweder zu vermieten oder zu verkaufen!!!
So ist es in usnerem Rechtsstaat !


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