Direkte Staffelung rechtswidrig

René ⌂ @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 4054 Tagen) @ Ambassador

Beim BVerfG-Urteil ging es um Konstanz, die eine extremere Degression hatte, als wie du sie schilderst. In meinen Augen ist aber das Urteil eindeutig.

Und Verwaltungsaufwand? Möglicherweise haben sie ein Stück Software, was dann erst umgemodelt werden muss oder so, aber der Prozess ist doch der gleiche. Bemessungsgrundlage nehmen, Steuertarif anwenden, Steuer festsetzen.


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