Direkte Staffelung rechtswidrig

Alfred @, Sonntag, 01.11.2015 (vor 3355 Tagen) @ Rebell

Mit einer „direkten Staffelung“, die das BVerfG für rechtswidrig erklärt haben soll, Kann ich nichts anfangen. Jedenfalls hat das BVerfG eine Staffelung des Steuersatzes nicht kategorisch zurückgewiesen.

Besonders intelligent ist es wohl nicht wenn du schreibst, da kann ich nichts anfangen. Damit bestätigst wohl indirekt oder vollkommen, dass Dir es nicht um Recht oder Gerechtigkeit geht - sondern um den Fortbestand der Ungerechtigkeit Zweitwohnungssteuer!

Es mag ja nicht besonders intelligent sein, aber dein Beitrag mit einer durch nichts begründeten und falschen Folgerung hilft mir auch nicht weiter bei der Beantwortung, was unter einer "direkten Staffelung" zu verstehen ist. Aber das wirst du in deiner unendlichen Weisheit sicher erklären können und mich an deinem Wissen teilhaben lassen.


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