Direkte Staffelung rechtswidrig

Alfred @, Donnerstag, 05.11.2015 (vor 3351 Tagen) @ Rebell

Es scheint so, dass man einmal um Kaisers Bart einen Streit auslösen kann und unmittelbar danach nicht um kaisers Bart sondern man streitet um den Bart des kaisers.
Ganz deutlich erkennbar ist doch die degressive Staffelungen wurden vom Bundesverfassungsgericht gerügt und die Satzungen für rechtswidrig eingestuft.

Das ist keine Erklärung für den Begriff „direkte Staffelung“ und dessen Bedeutung für die Zweitwohnungsteuer.


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