Zweifamilienhaus in Dresden, Eigentum

Balou @, Freitag, 18.11.2016 (vor 2715 Tagen)

Eine Wohnung bewohne ich selbst, die andere, kleinere vermiete ich an ca. 180 Tagen im Jahre an Touristen. Nun bin ich von der Stadt Dresden aufgefordert worden, eine „Erklärung zur Zweitwohnungssteuer“ abzugeben. Warum ist mir schleierhaft, denn weder ich noch sonst jemand aus meiner Familie benutzt diese Ferienwohnung. Aus der Erklärung bin ich nicht so richtig schlau geworden und eine Sachbearbeiterin bei der Stadt behauptet+, dass ich die Zweitwohnungssteuer berappen muss, weil ich die Wohnung angeblich „für meinen persönlichen Lebensbedarf vorhalte“ – ob ich sie benutze oder nicht sei völlig egal. Das soll das Oberverwaltungsgericht erst neulich so entschieden haben.


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