Zweifamilenhaus in Dresden, Eigentum

Alfred @, Dienstag, 22.11.2016 (vor 2683 Tagen) @ Rebell

Man sollte schon genauer hinschauen

Das ist die offizielle gängige Rechtsprechung - siehe dazu auch folgendes Urteil VGH 4 B 08.1604

Genau das besagt dieser Beschluss nicht. Der Bayer VGH (ich nehme an, den meinst Du) hat die Steuerpflicht in diesem durchaus vergleichbaren Fall verneint. Zutreffender wäre hier z.B. das Urteil des Bay VGH vom 14.02.2007 - 4 N 06.367, in dem die Vortrefflichkeit der Bindung an das Melderecht im Interesse der Verwaltungspraktikabilität und -vereinfachung gesehen wird. Durchaus im Sinne meiner Ausführungen und positiv für Balous Anliegen.

Sehr entscheidend ist und bleibt: Nur wenn über Vertraglich nachweisbaren Unterlagen über eine Agentur eine Eigennutzung ausgeschlossen ist - bleibt es Zwst frei sonst ist eben jene Zeit, wo nicht vermietet ist die Möglichkeit der gelgentlichen Eigennutzungsmöglickeit gegeben - nur die Nutzungsmöglichkeit genügt um den Aufwand des Vorhaltens einer Wohnung zu besteuern.

Eben nicht; s. den von mir genannten Beschluss BVerfG von 1995 und den von Dir genannten Beschluss des Bay VGH (dessen Aktenzeichen ist übrigens 4 ZB 08.1604).

Da nützt aus das Geschwurbel von Alfred nichts vor Gericht, da haben auch schon die besten Anwälte verloren.


Vor Gericht zu verlieren sagt nicht unbedingt etwas über die Qualität der anwaltlichen Vertretung oder der Argumente aus

Vorschlag: Die Wohnung einfach verkaufen ...

Im eigenen Haus?


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