Zweifamilienhaus in Dresden, Eigentum

Kommunalfreund @, Samstag, 19.11.2016 (vor 2806 Tagen) @ Alfred

Eine solche Ausgestaltung oder Auslegung der einschlägigen Regelungen trifft diejenigen Wohnungseigentümer besonders hart, die in einem typischen Feriengebiet leben und eine Wohnung in dem von ihnen bewohnten Haus oder in dessen Nähe für die Vermietung an Feriengäste nutzen. In solchen Fällen kann auch bei typisierender Betrachtung nicht schon aus dem Umstand, dass es nicht gelungen ist, die Wohnung ganzjährig zu vermieten, gefolgert werden, sie diene der persönlichen Lebensführung. Es entspricht vielmehr der Erfahrung, dass in vielen Erholungsgebieten die Nachfrage saisonbedingt schwankt und dass der größere Teil der Ferienwohnungen nur zu bestimmten Jahreszeiten an Gäste vermietet werden kann, auch wenn sich das Urlaubsverhalten teilweise geändert hat. Andererseits spricht wenig dafür, dass der Eigentümer, der selbst im Feriengebiet wohnt, die Wohnung überhaupt und dies ausgerechnet zu den Zeiten, in denen er sie nicht an Gäste vermieten kann, für seine persönliche Lebensführung nutzt.“

Dazu sei ein Hinweis: Bei Vermietung des Eigentümers an 240 Tagen im Jahr aus Eigeniniative (ohne Agentur) ist trotzdem eine Zwst fällig plus Jahreskurbeitrag- all das trägt doch auch zu Deinem "Geschurbel" bei

Deine restlichen Ausführungen buche ich unter „Geschwurbel“ ab.

entweder haben wir eine gültige Rechtslage oder das ganze Forum hier ist auch nur "Geschwurbel" - aber Alfred hat immer Recht und die Andern sollten einfach zahlen ?

All diese Diskussionen hier in diesem Forum sind somit überflüssig, die wenigen Einträge beweisen wohl den Rest-

Wann wird dieses Forum eigentlich verschwinden ?

Deutschlands reiche Bürger müssen stärker gemolken werden - denn es herrscht Anlagnotstand und aus diesem Grunde kaufen die Reichen alles auf - im Allgäu kommen jetzt noch die Schweeizer mit Ihrem SFR. denen ist nichts zu teuer - ganz im Gegenteil - die dummen Deutschen verdienen einfach weniger als die Schweizer !


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