Zweifamilenhaus in Dresden, Eigentum

Balou @, Samstag, 26.11.2016 (vor 2936 Tagen) @ Alfred

Alfreds Meinung ist mir natürlich viel sympathischer. Aber das, was Rebell da sagt,

Sehr entscheidend ist und bleibt: Nur wenn über Vertraglich nachweisbaren Unterlagen über eine Agentur eine Eigennutzung ausgeschlossen ist - bleibt es Zwst frei sonst ist eben jene Zeit, wo nicht vermietet ist die Möglichkeit der gelgentlichen Eigennutzungsmöglickeit gegeben - nur die Nutzungsmöglichkeit genügt um den Aufwand des Vorhaltens einer Wohnung zu besteuern.

und

Das ist die offizielle gängige Rechtsprechung - siehe dazu auch folgendes Urteil VGH 4 B 08.1604

ist doch leider richtig. Ein Bekannter von mir (übrigens vom Fach) hat mir das sinngemäß bestätigt.


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