Zweifamilenhaus in Dresden, Eigentum
Alfreds Meinung ist mir natürlich viel sympathischer. Aber das, was Rebell da sagt,
Sehr entscheidend ist und bleibt: Nur wenn über Vertraglich nachweisbaren Unterlagen über eine Agentur eine Eigennutzung ausgeschlossen ist - bleibt es Zwst frei sonst ist eben jene Zeit, wo nicht vermietet ist die Möglichkeit der gelgentlichen Eigennutzungsmöglickeit gegeben - nur die Nutzungsmöglichkeit genügt um den Aufwand des Vorhaltens einer Wohnung zu besteuern.
und
Das ist die offizielle gängige Rechtsprechung - siehe dazu auch folgendes Urteil VGH 4 B 08.1604
ist doch leider richtig. Ein Bekannter von mir (übrigens vom Fach) hat mir das sinngemäß bestätigt.
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Balou,
18.11.2016
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