Zweifamilienhaus in Dresden, Eigentum

Kommunalfreund @, Samstag, 19.11.2016 (vor 2806 Tagen) @ Balou

eine Sachbearbeiterin bei der Stadt behauptet+, dass ich die Zweitwohnungssteuer berappen muss, weil ich die Wohnung angeblich „für meinen persönlichen Lebensbedarf vorhalte“ – ob ich sie benutze oder nicht sei völlig egal. Das soll das Oberverwaltungsgericht erst neulich so entschieden haben.

Ja und da hat diese sogar auch noch Recht, denn in jener Zeit wo diese Wohnung nicht an Touristen vermietet ist, besteht die Möglichkeit diese Wohnung selbst zu nutzen.

Die Stadt Berlin ist wohl auf dem richtigen Weg, denn wer sich solchen Luxus mit 2 Wohnungen leisten kann, der ist auch in der Lage die Zweitwohnungssteuer an die Stadt zu bezahlen.
Leider ist in Berlin diese Aufwandsteuer viel zu niedrig angesetzt, die stark verschuldete Berliner Stadt sollte vom Bund in Zukunft nur noch Zuwendungen aus dem großen Steueraufkommen erhalten wenn diese Zweitwohnungssteuer wie in Baden Baden z,B. 35 % der Jahreskaltmiete beträgt. Auch in Konstanz müssen ab 1. Januar 2017 diese reichen Bürger dmit Zweitwohnungen 25 % der Jahreskaltmiete an die Stadt abführen- zum Zwecke - mehr freie Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt für die vielen Wohnungssuchenden und auch zur Unterbringung von A............n - das wir wohl im nächsten Jahr noch dramatischer wenn die Flüchtlingszahlen wieder steigen in Deutschland. Wenn Bundeskanzlerin wieder gewählt ist, wird sich vielen ändern, denn die Willkommenspolitik wird von den Wählern begrüßt und stärkt der Kanzlerin den Rücken. Die Lobeshymnen von Obama sind sehr deutlich ausgefallen - also weiter sooo

Deutschland hat eine seriöse Kanzlerin - das ist mal soo und Amerika hat einen starken Präsidenten gewählt - und wird das Land säubern?


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