Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Mittwoch, 15.05.2024 (vor 72 Tagen) @ Alfred

Schätzungen und fiktive Werte sind durchaus zulässig. Hier von Betrug zu sprechen, ist üble Nachrede.

Wer spricht hier eigentlich von Betrug ?? Wo beginnt die üble Nachrede ??
Was und wie sieht denn ein Betrug eigentlich aus - wo beginnt und wo endet Betrugsabsicht?

WEnn schon ein Widerspruch, dann bitte nicht verdrehen oder gar als üble Nachrede bezeichnen!
Es steht zweifelsfrei fest, dass überall wo Betrugsabsichten oder auch nur der Verdacht auf nicht bewiesener Sachlage beispielweise bei ungenauen nicht nachvollziehbaren Angaben dem Finanzamt sogar das REccht zusteht Schätzungen vorzunehmen.

Der Regelfall nur nach fiktiven Daten Steuerbescheide zu erlassen ist wohl nicht mit dem Grundgesetz vereinbar !
Lasst uns gespannt beobachten und vefolgen wie es denn mit den bundesweisten tausenden Widersprüchen
wo es um fiktiven Mietwerte- oder Bodenrichtwerte geht bei den Grundsteuerbescheiden??

Fakt ist: Tausende Steuerbescheide zur Zweitwohnungssteuer sind und waren in der Vergangenheit rechtswidrig zugestellt worden - wer bezahlt und keinen Widerspruch macht ist benachteiligt bzw. schädigt mit seinem Verhalten seriöse Vorgehensweisen!
Warum soll den eine Gemeinde ihre bewiesene rechtswidrige Satzung ändern- wenn die Betroffenen ohne Widerspruch bezahlen ??


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