Wieder Neue Satzungen gekippt

Kommunalfreund @, Samstag, 01.06.2024 (vor 203 Tagen) @ Alfred

Das mit dem immer Wiederholen ist so eine Sache - ich tu's trotzdem.
Schätzungen und fiktive Werte sind durchaus zulässig. Hier von Betrug zu sprechen, ist üble Nachrede.

Ist denn übele Nachrede wenn Kommunen sich mit rechtswidrigen Satzungen versuchen zu bereichern?
Auch dieser Maßstab verstößt nach Auffassung des OVG gegen das grundgesetzliche Gebot der steuerlichen Belastungsgleichheit.

Für den Vorstandsvorsitzenden des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, Alexander Blažek, ist das Urteil keine Überraschung. „Bodenrichtwerte sind für die Zweitwohnungssteuer ein genauso ungeeigneter Maßstab wie für die Grundsteuer. Dieser Maßstab führt zu unverhältnismäßigen Ergebnissen“, sagte er. Nach Ansicht Blažeks ist die Gerichtsentscheidung eine gute Nachricht für Zweitwohnungseigentümer:

„Mit einer unwirksamen Satzung dürfen die betroffenen Gemeinden keine Zweitwohnungssteuer mehr erheben. Eigentümer von Zweitwohnungen sollten, nicht nur in den betroffenen Gemeinden, Widerspruch gegen aktuelle Bescheide – innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat – erheben.“ Die entsprechenden Satzungen in Schleswig-Holstein seien vergleichbar und voraussichtlich allesamt anfechtbar, sagte der Verbandschef.

Und was ist denn schon dabei - sagt ein Kämmerer einer Gemeinde in Bayern welche seit vielen Jahren immer Bescheide erstellt mit rechtswidrigen verbotenen Satzungen ?

Diese 400 betroffenen Zweitwohnungssteuerzahler legten gar keinen Widerspruch seit Jahren ein, wozu sollte dann eine Gemeinde sich die Arbeit machen für eine neue Satzung??

Lieber Alfred ist das auch noch keine Betrugsabsicht ??? oder nur ein Versehen ?? Üble Nachrede trotzdem unzuläsig???


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