Wieder Neue Satzungen gekippt

Rebell @, Freitag, 20.09.2024 (vor 21 Tagen) @ Jst123

Das Anwaltsbüro (15 Rae) hat eine Stundenlohnvergütung von € 250,-- netto.

soo eventuell doch noch humaner Stundensatz- wobei der Kläger wohl keine Kontrollmöglichkeit hat die aufgewendeten Stunden zu kontrollieren

Leider bekommt man nur den Streitwertsatz nach Gebührenverordnung bei Erfolg zurück.

Um diesen Streitwert nehmen manche Anwälte nicht mal einen Bleistift zur hand -lehnen in der Regel einfach Mandatübernahme ab!

Deckung bei der Rechtsschutz liegt auch vor.

in der REgel nur nach den RAVergütungstabellen !


Man findet leider im Netz noch nichts über Rückzahlungen der Gemeinden; aber viel über die Unwirksamkeit der Bescheide.

Es gibt eigentlich Rückzahlungen - aber über wiederholt krumme Tour - rückwirkend eine Neue - "rechtssichere Satzung mit ????" bekommt der Kläger neuen rückwirenden Bescheid- dabei verbunden mit der Möglichkeit einer Umbuchung auf die Forderung des Neuen Bescheides- welcher allerdings nicht höher sein darf wie beim Beklagten Verfahren!


Soweit ich die Gemeinden kenne, ist das Produzieren von weiteren Kosten ( weitere Gerichtsverhandlungen etc.) xxxeiß egal. Die Kosten zahlen doch die Steuerzahler, mit welcher Steuererhöhung auch immer.

Trifft wohl nicht ganz zu, denn den Kommunen stehen Gruppenrechtsschutzversicherungen zu- da kann ein Privatmann nur träumen - pro Verfahren zahlt die Kommune pauschal 250 € und das sodann für alle Instanzen!

Das Kardinalproblem ist im Grunde die "Rechtsprechung" - denn die meisten Anwälte sind nur bemüht möglichst hohe Honrarentschädigungen zu erlangen ob legal oder übe krumme Tour!!

Dem Normalbürger ist es in der Regel unmöglich die Sach und Rechtslage zu beurteilen -
FAzit: Man ärgert sich und zahlt und will seine Ruhe haben!!


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