ZWS für alleinerziehende Studentin?

shinyshoes @, Montag, 13.08.2007 (vor 6345 Tagen)

Hallo,
ich werde ab Oktober in Kassel studieren. Dort wird die ZWS erhoben. Ich bin allein erziehende Mutter einer 8-jährigen Tochter. Wir leben in einer Wohnung im Haus meiner Eltern. Ich bezahle dort KEINE Miete, sondern nur meinen Teil der Nebenkosten. Da Kassel fast 80 Kilometer von meinem Wohnort entfernt ist, meine Tochter hier zur Schule geht, ihre Freunde hat und meine Familie die auf sie aufpassen kann, kommt ein kompletter Umzug nach Kassel nicht infrage.
Da ich aber weiß, dass ich ca. 1-2 mal pro Woche bis 20:00 Uhr Vorlesung habe und so spät nicht mehr nach Hause fahren kann, habe ich mir ein Zimmer im Studentenwohnheim genommen.
Ich bekomme Bafög, Kindergeld für meine Tochter und arbeite für ca. 180 Euro im Monat.
Alles in allem ist es nicht viel Geld. Nun wird ja definitiv der Bescheid auf mich zukommen und ich benötige Rat, wie ich weiter vorgehen sollte. Ich habe die hier häufiger genannten Urteile natürlich gelesen, insbesondere das Urteil des VG Lüneburg mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG könnte ja auf mich zutreffen.
Da das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig ist, kann ich mich jedoch kaum darauf berufen. Sollte ich evtl. direkt zum Rechtsanwalt gehen>
Welche Chancen hat man bei einem solchen Verfahren und sollte man es darauf ankommen lassen oder sich einfach fügen (bin ich eigentlich nicht der Typ für)>


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