ZWS für alleinerziehende Studentin?

Christian @, Donnerstag, 11.10.2007 (vor 6453 Tagen) @ shinyshoes

Hallo,

ich sagte Arroganz und Dreistigkeit, du sagst Ignoranz - es ließen sich ohne Mühe noch viele Substantive finden, um die Verfassung der K. Stadtverwaltung zu beschreiben.

Natürlich ist das - übrigens rechtskräftige - Urteil des VG Kassel mit seinen sehr gründlichen und überzeugenden Überlegungen zum Wohnungsbegriff sehr interessant, und Du kannst auch darauf zurückgreifen. Aber Grundvoraussetzung (auch in der K. Satzung) ist, dass Du - Wohnungsdefinition hin, Wohnungsdefinition her -, mehr als eine wie immer auch beschriebene Wohnung innehast. Was übrigens, davon bin ich ziemlich überzeugt, die Verwaltung der Stadt ebenfalls nicht im Geringsten beeindrucken wird. Die wollen Geld sehen!

Das mit den Studentenwohnheimen steht übrigens nicht in der Satzung - wenigstens nicht in der, die ich mir heute von der Homepage der Stadt geholt habe. Das steht in den Erläuterungen und lässt sich so auch aus der Erklärung ablesen. Aber dabei handelt es sich um Verwaltungsfantasien, die so lange Bestand haben, wie keiner dagegen vor Gericht zieht. Denn die Widersprüche bescheidet sinnigerweise die Verwaltung selbst. Da sind der Fantasie eben keine Grenzen gesetzt. Mein Fazit: Die Verwaltung der Stadt K. scheint schlecht erzogen zu sein. Sie macht nicht das, was der Ortsgesetzgeber ihr auferlegt hat. Kennt man von anderen Städten aber auch.

Gruß

Christian


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